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Maßnahmen, Rechte, Unterstützung

Eltern stehen auf kenne deine Rechte

Kenne deine Rechte

Maskenpflicht ohne Grundlage, Nötigung und Diskriminierung scheint an vielen Schulen und Kindergärten Alltag geworden zu sein!

Mit unserem Engagement fassen wir Informationen zusammen und stehen auf für die Wahrung der Grundrechte. Wir unterstützen Familien im Umgang mit den Maßnahmen der Coronaschutzverordnungen, in der Auseinandersetzung mit Institutionen ihrer Kinder und im öffentlichen Leben.

Wir können Euch mit Musterbriefen für Strafanzeigen und mit dem Portal Klagepaten.eu, über welches Ihr einen Anwalt finden könnt, zur Seite stehen.

Eingriff in die Grundrechte

Der Vollzug  der Coronaschutzverordnungen verletzt gem. Art. 1 Abs. 1 GG die Menschenwürde und gem. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG das Recht auf körperliche Unversehrtheit und führt zu einem Eingriff in unsere Grundrechte.

Infektionsschutzgesetz ignoriert Grundrechte

Im Infektionsschutzgesetz § 32 IfSG werden insbesondere Grundrechte wie das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG eingeschränkt.

Recht auf körperliche Unversehrtheit

Nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 schützt uns das GG mit dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Laut Bundesverfassungsgerichts gilt auch bei subjektivem Abwehrrecht eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe. Bei Vernachlässigung kann grundsätzlich eine Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Verantwortliche Gesundheitsbehörden sind verpflichtet, alle verfügbaren epidemiologischen Erkenntnisse und Wertungen zu berücksichtigen. 

Muster Strafanzeigen Kita / Schule Baden-Württemberg
Massenmanipulation

Massenmanipulation

Objektive Zusammenfassung über Corona 

Ein Student der Psychologie aus Ulm, Spezialist für Statistiken, hat mit grossem Aufwand und  Objektivität eine Dokumentation erstellt, was die offiziellen Corona Statistiken in Frage stellt.

Doku: die Zerstörung des Corona Hypes

Masken

Derzeit werden Kinder, Eltern, Pädagogen und Menschen in unterschiedlichen Bereichen ihres Lebens aufgefordert Maske zu tragen. Sie werden diskriminiert, ausgegrenzt, genötigt und eingeschüchtert. Ohne gesetzliche Grundlage. 

Mangelnde Aufklärung

Von den Verantwortlichen der Coronaschutzverordnungen werden wir über  generelle Gefahren einer Maskentragung nicht aufgeklärt, stattdessen unsere Gesundheit gefährdet. Die allgemeine Maskentragungspflicht wirkt einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus nicht entgegen. Auch eine sogenannte Alltagsmaske, Schal, oder Tuch (Mund-Nasen-Bedeckung jeder Art), minimiert weder, noch schließt eine sie Ansteckung aus. 

Keine Rechtsgrundlage

Die Coronaschutzverordnungen begründen eine Maskentragungspflicht und fordern die Einhaltung mit Beabsichtigung des Infektionsschutz, obwohl sie keinen Nutzen bringt, nichts verhindert und somit niemandem hilft. Stattdessen bedeutet sie für  Mund-Nasen-Bedeckungs-Träger gesundheitliche Nachteile und Gefährdungen bei Vorerkrankungen. Es besteht im Infektionsschutzgesetz keine Rechtsgrundlage, um gesunde Menschen zum Tragen einer Maske zu verpflichten. Es gibt keine Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen für Menschen, die § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG genannten Personenkreis (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider) zählen.

Experten kritisieren Maßnahmen massiv

Dass durch Mund-Nasen-Bedeckungen die Gesundheit von unseren Kindern, uns Eltern und Menschen geschützt werden soll, darf uns nicht zugemutet werden. Experten wie Dr. Schiffmann, Dr. Wodarg oder auch Prof. Dr. Bhakdi wenden sich mit Videos an die Bevölkerung. Mehr als 120 Experten kritisieren die Maßnahmen massiv. Von Ulrike Butz gibt es bereits seit 2004 eine Doktorarbeit, in welcher es um die Rückatmung von Kohlendioxid geht. Siehe Quellen unten.

Eltern stehen auf Maskenfrei

Mindestabstand

Wir Menschen sind sozial, interaktiv und kommunikativ.

Mit dem Argument, unsere Kinder, uns Eltern und Menschen mit Abstand schützen zu wollen, wird Gesundheit psychisch gefährdet und darf nicht zugemutet werden. Soziale Distanzierung und Isolation, Sperrzonen, Bereichsmarkierungen, Bewegungsleitsysteme. Allgegenwärtig. 

Wir gestalten unsere Beziehung durch Bindung. Eine kontrollierte, räumliche Distanz ist keine Begegnung. Miteinander zu spielen, sich emotional und körperlich nah sein zu dürfen sind Grundbedürfnisse unserer Kinder.  Gewohnte Gruppenverbände entrissen, Isolation an Einzeltischen, vorgegebene Laufwege und Aufenthaltsmarkierungen. Kein freies bewegen und spielen, weil es sonst unmöglich wäre, den gebotenen Abstand zueinander einzuhalten. Kein sich nahe kommen. Strenges Kontrollieren der Einhaltung. 

Eltern stehen auf kein Mindestabstand
Der Mensch als größte Gefahr?

Ständiges angehalten werden, Abstand voneinander zu halten. Die neue Realität für unsere Kinder, uns Eltern und uns Menschen.  COVID-19 stellt das soziale, emotionale und gesellschaftliche Leben von uns auf den Kopf. Uns wird vermittelt, dass wir selbst eine der größten Gefahren sind, die Hauptüberträger einer neuen, unbesiegbaren Krankheit namens „Corona“. Wir sollen Mindestabstand von 1,50 m einhalten, damit wir keine Gefahr darstellen. 

Grundvertrauen wird erschüttert

Die Entwicklung der Persönlichkeit durch Bindung wird durch die Abstandsmaßnahmen eingeschränkt. Unsere Kinder, wir als Familien und Menschen sind mit emotionalen und psychologischen Umbrüchen konfrontiert. Angst, Hilflosigkeit und Ohnmacht statt Selbstwertgefühl. Unsere Kinder brauchen Zuversicht, Sicherheit und Zuwendung. Die politisch Verantwortlichen entschieden sich für das Gegenteil. Unsere Kinder werden traumatisiert, das Grundvertrauen in ihre Mitmenschen und die Welt entzogen.

Gesellschaftliche Distanzierung wird aufrecht erhalten

Die Einrichtungen unserer Kinder werden Begleiter entgegen jeder pädagogischen, psychologischen und empathischen Notwendigkeit angehalten, ihnen das vorzuenthalten, was sie am dringendsten benötigen: Nähe. Sollen unsere Kinder und wir Menschen den Kontakt zu anderen nach Corona wieder ganz neu lernen?  Bundesweit ist für unsere Kinder, uns Eltern und uns Menschen Abstand einzuhalten. Wir sind Lebensbereich übergreifend davon betroffen, die Zahl der Menschen, zu denen wir Kontakt haben, gering zu halten. Gesellschaftliche Distanzierung wird aufrecht erhalten. Solche Beziehungsabbrüche- und Umgestaltungen dürfen nicht stattfinden. Zwischenmenschliche Beziehungen und Begegnungen müssen wieder ermöglicht und erlebbar gemacht werden statt Abstand, Einsamkeit, Ausgrenzung und Isolation. Zwischenmenschliche Bindungen aktiv, bewusst und stabil leben zu können, ein Grundbaustein für eine soziale Gesellschaft. 

Quellen

https://www.google.com/amp/s/www.rtl.de/cms/corona-schadet-social-distancing-der-kinderseele-4523055.html%3foutputType=amp

https://www.google.com/amp/s/www.derstandard.de/story/2000117229361/social-distancing-in-schulen-als-risikofaktor-fuer-kinder%3famplified=True

https://www.deutschland.de/de/topic/leben/social-distancing-bei-kindern

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus/Kinder-und-Corona-Es-wird-einen-Nachhall-geben,coronakinder102.html&ved=2ahUKEwiYxdD58OnqAhVWEncKHURYANk4ChAWMAl6BAgDEAE&usg=AOvVaw2R6jDxoyQkvYzY9B3K1nf6

https://www.gesund-ins-leben.de/inhalt/wissenswertes-zum-coronavirus-31553.html

Kinder-und Jugendtherapeutin schildert aus ihrem Arbeitsalltag mit Kindern in Corona Zeiten

Impfzwang

Ein Impfstoff als Schlüssel und Bedingung zu einer Rückkehr der gesamten Zivilbevölkerung in den normalen Alltag?

Schnellstmöglich müssen genügend Impfdosen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen? Die Pandemie werde nicht verschwinden, solange kein Impfstoff entwickelt ist? Einige Dinge müssten so lange gelten bis es einen Impfstoff gibt? Ohne Immunitätsnachweis werden weiter unsere Rechte eingeschränkt?

Gesundheitsbehörden müssen alle verfügbaren Erkenntnisse und Wertungen berücksichtigen

Nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 schützt uns das GG mit dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Laut Bundesverfassungsgerichts gilt auch bei subjektivem Abwehrrecht eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe. Bei Vernachlässigung kann grundsätzlich eine Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Verantwortliche Gesundheitsbehörden sind verpflichtet, alle verfügbaren epidemiologischen Erkenntnisse und Wertungen zu berücksichtigen. 

Infektionsschutzgesetz ignoriert Grundrechte

Unabhängig von Nutzen und Gefahren einer Impfung verletzt eine allgemeine Impfflicht die Grundrechte unserer Würde und des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Weder Kinder, noch Erwachsene dürfen gegen ihren Willen geimpft werden, bzw. bei Nichtimpfung diskriminiert, eingeschränkt und ausgegrenzt werden. Es bedarf vollumfänglicher Aufklärung und ausdrücklicher Zustimmung. 

Im Infektionsschutzgesetz § 32 IfSG werden insbesondere Grundrechte wie das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG nicht genannt.

Corona Infektion keine schwerwiegende Gefahr

Wir tragen Viren in uns, infizieren uns, produzieren sie sogar im eigenen Körper. Wir bilden Antikörper,sind immun und bleiben ohne nennenswerte oder bemerkbare Symptome. Eine Infektion hat an sich noch gar nichts zu bedeuten, denn Viren (ohne andere Ursachen und Begleitumstände) können (von wenigen speziellen Ausnahmen abgesehen nicht alleinige Auslöser von Krankheit sein. In 95% der Fälle bleiben wir davon unbeeinflusst, laut Beate Bahner, einer Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg. Die Corona-Infektion stellt keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit dar, sagt sie.

Mit dem Argument, unsere Kinder, uns Eltern und Menschen mit einer Impfung schützen zu wollen, wird Gesundheit gefährdet und darf nicht zugemutet werden. 

Eltern stehen auf freie Impfentscheidung

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