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Pressemitteilung 10.08.2021

Eltern stehen auf e.V. wehrt sich gegen Diktat beim Präsenzunterricht

Entmündigte Eltern, stigmatisierte Kinder und ein hilfreiches Musterschreiben, das schützt

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In Baden-Württemberg haben die Schulferien gerade begonnen und läuteten für Schüler und ihre Eltern etwas Entspannung von dem Corona-Schulalltag ein, da werden sie durch eine neue Bekanntmachung des landeseigenen Kultusministeriums alarmiert. In dieser wird nüchtern verordnen, dass nach den Sommerferien nur noch Kinder zum Präsenzunterricht zugelassen werden, die nachgewiesenermaßen entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Auch Masken sind Pflicht.

Wer diese Kriterien nicht erfüllt, wird vom Präsenzunterricht ausgeschlossen und ist zudem nicht berechtigt, die Schulpflicht durch Teilnahme am Fernunterricht zu erfüllen. Wörtlich heißt es: Die Nichterfüllung der Schulpflicht in der Präsenz aufgrund der Zutritts- und Teilnahmeverbote nach Satz 1, gilt als Verletzung der Schulbesuchspflicht im Sinne von § 72 Absatz 3 und §§ 85 Absatz 1, 86 und 92 SchG. „Das bedeutet, dass sich Eltern dem Diktat dieser Verordnung unterwerfen müssen, wenn sie sich nicht strafbar machen wollen“, erklärt Christiane Panno, Pressesprecherin des Vereins Eltern stehen auf. Nicht nur in ihren Augen ist diese Verordnung eine weitere Einschränkung der Grundrechte.

Kinder sollten Impfmüdigkeit ausgleichen

War die Rückkehr zur Normalität erst an die Bedingung geknüpft, dass Alte und Kranke geimpft sein müssen, wird der Adressatenkreis jetzt auf Kinder und Jugendliche erweitert. „Damit sollen wohl die Folgen der offensichtlichen Impfmüdigkeit entgegengewirkt werden“, ist sich Christiane Panno sicher. Sie vermutet dahinter ein wirtschaftliches Interesse seitens der Lobbyisten, denn ein gesundheitliches Motiv könne es nicht sein. Kinder und Jugendliche tragen laut unabhängiger, wissenschaftlicher Studien erwiesenermaßen kaum zum Infektionsgeschehen bei. „Dennoch wird ihnen ständig eingetrichtert, dass sie Maske tragen müssen, um Oma und Opa nicht umzubringen, sind monatelang isoliert vor dem Bildschirm gesessen und haben viel zu wenig gelernt und sollen jetzt auch noch ihre Gesundheit auf’s Spiel setzen, weil die Politik jedes Augenmaß verloren hat,“ empört sich die junge Mutter.

Musterschreiben zum Schutz der Kinder

Der Verein Eltern stehen auf fordert daher, dass es die freie Entscheidung von Eltern bleiben muss, ob sie ihre Kinder impfen lassen wollen oder nicht. Auf seiner Homepage www.elternstehenauf.de ist ein Musterschreiben hinterlegt, das besorgte Eltern an die Schulen schicken können, um ihre Kinder vor der Impfung in der Schule schützten. Es kann kostenlos heruntergeladen werden. In dem Schreiben heißt es, dass Kinder und Jugendliche nur in bestimmte Behandlungen einwilligen können, in die eine Impfung jedoch nicht inkludiert ist. „Aus der Personensorge der Erziehungsberechtigten bzw. Eltern aus Art. 6 Abs. 2 GG ergibt sich, dass die Einwilligung grundsätzlich erst einmal Sache der Eltern ist. Die eigenmächtige Entscheidung des Kindes kann daher ohnehin nur die Ausnahme sein“, heißt es in dem Schreiben. Dieses überzeugt auch mit der Frage, was Lehrer sagen würden, wenn ihre eigene 13-jährige Tochter am Wochenende mit operativ vergrößerten Brüsten nach Hause käme und der plastische Chirurg lediglich darauf verweisen, er habe das Mädchen Tochter schließlich vernünftig aufgeklärt.

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