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Pressemitteilung 10.05.2021

Nürnberg – Genf – Helsinki

oder:

Was kümmern Berlin moralische Grundsätze von gestern?!

Pressemitteilung als pdf-Datei herunterladen (klick)

Ein Beschlusspapier des 124. Deutschen Ärztetages vom 5. Mai 2021 fordert ohne Umschweife, nicht gegen Covid-19 geimpfte Kinder und deren Familien vom sozialen Leben auszuschließen:

„Das Recht auf Bildung mit Kita- und Schulbesuch kann im Winter 2021/2022 nur mit einer rechtzeitigen COVID-19-Impfung gesichert werden. Ohne rechtzeitige Impfung, insbesondere auch für jüngere Kinder, führt ein erneuter Lockdown für diese Altersgruppe zu weiteren gravierenden negativen Folgen für die kindliche psychische Entwicklung. Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe erlangen Familien mit Kindern nur mit geimpften Kindern zurück.“

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/124.DAET/Beschlussprotokoll_Stand_06.05.2021.pdf

Ethische Grundsätze und Erwägungen scheinen rund 80 Jahre nach einem der dunkelsten Kapitel der Geschichte unseres Landes in der Medizin(forschung) wieder einmal gänzlich in Vergessenheit zu geraten.
Dabei wurden seit damals nicht nur einmal hohe moralische Werte als feierlicher Schwur formuliert und schriftlich fixiert.

So lesen wir beispielsweise im „Nürnberger Kodex“ von 1947:

„Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können.“

IPPNW Nürnberg – Erlangen – Fürth online (ippnw-nuernberg.de)

Wenig später wurde im „Genfer Gelöbnis“ von 1948 u. a. Folgendes festgeschrieben:

„Als Mitglied der ärztlichen Profession
gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.“

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/International/Deklaration_von_Genf_DE_2017.pdf

Und dann ist da noch die „Deklaration von Helsinki“ von 1964.

Doch was hat all das mit unserem oben erwähnten Thema, unseren Kindern und der Covid-19-Impfung zu tun?

Impfungen schützen, die gegen Corona bringt Freiheit und Lebensglück zurück. Da ist der Verweis auf etwaige Risiken oder einen nicht vorhandenen Nutzen doch vollkommen fehl am Platz. Noch absurder mutet es an, diejenigen, denen die Gnade der Impfung zuteil wird, als Versuchspersonen anzusehen.

Aber sehen wir einmal genauer hin, ob die Covid-19 Impfung von Kindern der Erklärung zu ethischen Grundsätzen für medizinische Forschung am Menschen aus der finnischen Hauptstadt standhält.

Dass es sich hierbei um keine Impfung, sondern um einen medizinischen Feldversuch zu einer genetischen Modifikation handelt, die zudem vorher in keiner Weise hinreichend lange mit einstimmungfähigen, freiwilligen Probanden mit der erforderlichen Sorgfalt getestet wurde, wird dadurch deutlich, dass diese „Impfstoffe“ innerhalb weniger als einem Jahr zugelassen wurden, wo für gewöhnlich rund zehn Jahre die Regel wären und dass sie eine Injektion fremdgenetischen Materials bedeuten.

Somit passt die Bezeichnung der Covid-19-Impfaktion als medizinische Forschung absolut.
Insbesondere auf Kinder trifft der folgende Punkt der Erklärung zu:

„Einige Forschungspopulationen sind besonders vulnerabel und benötigen besonderen Schutz. Dazu gehören Personen, die nicht in der Lage sind, selbst ihre Zustimmung zu erteilen oder zu verweigern…“

Auch das nächste Gebot würde durch die „Impfung“ von Kindern verletzt:

„Medizinische Forschung an einer benachteiligten oder vulnerablen Bevölkerungsgruppe oder Gemeinschaft ist nur gerechtfertigt, wenn das Forschungsvorhaben auf die gesundheitlichen Bedürfnisse und Prioritäten dieser Bevölkerungsgruppe oder Gemeinschaft reagiert und es eine begründete Wahrscheinlichkeit gibt, dass diese Bevölkerungsgruppe oder Gemeinschaft aus den Forschungsergebnissen Nutzen ziehen wird.“

Denn nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie (DGPI) und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) „mussten von den schätzungsweise 14 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland nur etwa 1200 mit einer SARS-CoV-2-Infektion im Krankenhaus (< 0,01 Prozent) behandelt werden und 4 verstarben an ihrer Infektion (< 0.00002 Prozent)“

Weiter geht es mit folgender Vorgabe:

„Jedem medizinischen Forschungsvorhaben am Menschen muss eine sorgfältige Abschätzung der voraussehbaren Risiken und Belastungen für die an der Forschung beteiligten Einzelpersonen und Gemeinschaften im Vergleich zu dem voraussichtlichen Nutzen für sie und andere Einzelpersonen oder Gemeinschaften, die von dem untersuchten Zustand betroffen sind, vorangehen.“

Laut einer Analyse der in der EMA-Datenbank erfassten Meldungen von Arzneimittelnebenwirkungen in Europa ist eine Verfünffachung der unerwünschten Nebenwirkungen eingetreten, die ausschließlich auf die neuartigen Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 zurückgehen.

„Eine detaillierte Analyse der erfassten Impfnebenwirkungen zeigt, dass insbesondere die Kinder persistierende Beeinträchtigungen von den Corona-Impfungen davontragen.
In der Altersgruppe null bis ein Monat litten 40,4 Prozent der Säuglinge, die eine Corona-Impfung erhalten hatten, an Impfnebenwirkungen, die zum Zeitpunkt der Meldung noch fortbestanden. Die größte Gruppe der fortbestehenden Impfnebenwirkungen trat mit 49,1 Prozent bei Kindern im Alter von drei bis elf Jahren auf.“

https://2020news.de/erschreckende-statistik-impfnebenwirkungen-jetzt-amtlich/

Impfnebenwirkungen im Detail – 2020 NEWS

Und schließlich heißt es:

„Medizinische Forschung am Menschen darf nur durchgeführt werden, wenn die Bedeutung des Ziels die inhärenten Risiken und Belastungen für die Versuchspersonen überwiegt.“

Dieser Punkt ist mit Blick auf die Erforschung einer Impfung gegen eine Erkrankung mit einer Gesamtsterblichkeitsrate von 0,15 % und einer Kindersterblichkeitsrate von 0.00002 % schwerlich zu erfüllen.

Die Nötigung zu einer Covid-19-Impfung von Kindern verstößt somit eklatant gegen zahlreiche ethische Grundsätze für medizinische Forschung am Menschen und ist nicht zuletzt mit Blick auf unsere unheilvolle Geschichte aufs Schärfste als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verurteilen.

(B.M.)

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