Pressemitteilung 02.12.2022
Den Corona-„Impfstoffen“ muss die Zulassung entzogen werden!
Inzwischen kann sich auch der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nicht der Realität entziehen und gibt zu, dass die sogenannte ‚Corona-Schutzimpfung‘ nicht vor Corona schützt. In Bezugnahme auf das Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht berichtete unter anderem die FAZ (1) vor wenigen Tagen darüber. ElternStehenAuf fordert wegen dieser Wirkungslosigkeit, der sogenannten Corona-„Schutzimpfung“ die Zulassung zu entziehen.
Nutzen ist Null – Schaden ist hoch
Diese experimentelle Pseudo-„Impfung“, die keinen Nutzen hat, hätte nie auf den Markt gebracht werden dürfen. Nie hätte mit Zwang dafür gesorgt werden dürfen, dass sich Menschen impfen lassen. Es ist ein ethischer Skandal, dass hier eine Zulassung erteilt wurde, so die Rechtsauffassung des Vereins ElternStehenAuf unter Berufung auf den Nürnberger Kodex, der Zwangsmedizin und medizinische Falschinformationen verbietet. Wenn der Nutzen Null ist, ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis immer negativ. Da die Wirkungslosigkeit der Impfung schon länger bekannt ist, hatte der impfkritische Verein schon mehrfach die komplette Einstellung aller Corona-„Impfungen“ gefordert – zuletzt in der Pressemitteilung im August (2).
Kein „Schwamm drüber“
„Man darf jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen und so tun, als ob es keine Plandemie gegeben hätte“, warnte der Vereinsvorsitzende Dr. Christian Steidl. Viele Politiker wie Jens Spahn, die viele Fehler gemacht und schwere Schuld auf sich geladen haben, fordern nun „Verzeihung“ ein, plädieren quasi für ein „Schwamm drüber“ und rufen dazu auf „nach vorne und nicht nach hinten zu blicken“.
Sie setzen darauf, dass bei weitem nicht genug Gefängniszellen für alle vorhanden sind, die Unrecht begangen haben. Vergangenheitsbewältigung geht jedoch nicht ohne Strafen für begangenes Unrecht. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, muss auch für Politiker gelten. Und bei diesen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gilt die parlamentarische Immunität nicht.
Entschädigung der Opfer
Aus christlicher Sicht ist die Wiedergutmachung eine Voraussetzung für die Vergebung der Sünden. Die Rückzahlung der Corona-Bußgelder ist daher das Mindeste, was der Staat tun muss. Der Freistaat Bayern ist dazu nun bereit – zumindest für die Verstöße im Frühjahr 2020 in Bezug auf Regelungen, die vom Bundesverwaltungsgericht nachträglich als unverhältnismäßig und unwirksam eingestuft wurden (3).
Notwendig wäre zusätzlich eine staatliche Übernahme von Anwaltskosten für die Rechtsberatung bei angezweifelten Impfunfähigkeitsbescheinigungen und Attesten.
Außerdem fordert ElternStehenAuf eine Entschädigung der Maßnahmen-Opfer und eine Behandlung der Impfstoffgeschädigten auf Kosten der Pharmaindustrie. Schulzeugnisse, die zur Schickanierung von Maßnahmenkritikern unrichtig schlecht ausgestellt wurden, sind zu korrigieren.
Wer wusste wann was?
Die „Impfungen“ wurden nie daraufhin getestet, ob sie eine Infektion verhindern können und beim Zulassungsantrag wurde dies von den Pharmafirmen gar nicht behauptet. Daher hätte bereits vor der ersten „Impfung“ allen Ärzten, Politikern und Journalisten bekannt sein müssen, dass das medial versprochene Ziel der „vollständigen Immunisierung“ und des „Infektionsschutzes“ nie erreicht wird (4). Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die mRNA-Injektionen noch nicht einmal vor einem schweren Krankheitsverlauf schützen, sondern vielmehr zusätzliche Krankheiten auslösen. Immer mehr Berichte über Impfschäden kommen inzwischen sogar in den öffentlich-rechtlichen Medien – zum Beispiel in einer Reportage im MDR über Hirnschäden nach der Impfung und über die staatlichen Vertuschungsversuche (5). Als möglich oder gar wahrscheinlich eingestuft wurden diese Impfschäden von einem Experten bereits am 22. Oktober 2020 im Rahmen eines FDA-Hearings (6). Aus den vielen Impfnebenwirkungen resultiert der inzwischen viel zu oft beobachtete „Impfstoff-induzierte Erwachsenentod“.
Cristin Burg, Pressebeauftragte
(6) https://1bis19.de/wissenschaft/ist-eine-corona-impfung-vorsaetzliche-koerperverletzung/
(Dieser Text hat ca. 528 Wörter/4.505 Zeichen inkl. Leerzeichen)
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